Ruchstuck-Garage AG, Ruchstuckstrasse 19, 8306 Brüttisellen - 044 833 00 91, info@ruchstuck.ch

NEU: Wir sind RBV Partner für MFK

Wir sind ein autorisierter Fachbetriebe und können die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen bestätigen, wenn bei der Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt wurden. Damit müssen Sie kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehramt.

Vor der Kontrolle 

1. Sie kontaktieren uns und vereinbaren einen verbindlichen Termin.

  • Um die Beanstandung beim RBV Partner beheben zu lassen und das RBV zu bestätigen.
  • Nur um das RBV zu bestätigen sofern die Beanstandung durch einen anderen Betrieb behoben wurde.

2. Senden Sie wenn möglich vorgängig den Prüfbescheid per Mail / Fax an den RBV-Fachbetrieb. 


Kontrolle
 

  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
  • Bei einer Beanstandung am Unterboden lassen Sie bitte die Motorschutzabdeckung weg. Sollte dies durch den RBV-Fachbetrieb ausgeführt werden müssen, können allenfalls Zusatzkosten entstehen.
  • Sie bringen das beanstandete Fahrzeug, den Fahrzeugausweis und den Durchschlag des Prüfbescheid, den Sie beim Strassenverkehrsamt erhalten haben, mit. Ohne den Durchschlag des Prüfbescheid kann kein RBV erfolgen. Fotokopien können nicht akzeptiert werden.
  • Sollte die Beanstandung nicht durch einen RBV-Fachbetrieb repariert worden sein, bringen Sie bitte eine Bestätigung (Rechnung, Lieferschein, Auftrag usw.) zur Prüfung mit worin ersichtlich ist, dass die Beanstandung fachgerecht durchgeführt wurde.
  • Sollte die Beanstandung durch einen Reparaturbetrieb nicht fachgerecht behoben worden sein, ist der RBV-Fachbetrieb berechtigt, die Prüfung unter Kostenfolge abzubrechen. In diesem Fall muss die Beanstandung vor Ort behoben werden. Anschliessend erfolgt ein neuer RBV Prozess.
  • Wurde der RBV Prozess erfolgreich abgeschlossen, wird dieser direkt beim RBV-Fachbetrieb abgerechnet. Allfällige Mehrarbeiten bzw. die Ausführung der nötigen Reparatur zum RBV sind ebenfalls gleich mit dem RBV-Fachbetrieb abzurechnen.
  • Der alte Fahrzeugausweis wird eingezogen und vernichtet. Der neue Fahrzeugausweis wird Ihnen vom Strassenverkehrsamt zugesandt.


Nach der Kontrolle 

Der RBV-Fachbetrieb bestätigt auf dem Durchschlag des Prüfbescheid das RBV, meldet dem Strassenverkehrsamt elektronisch den Abschluss der Nachprüfung, und übergibt Ihnen den Abschlussbericht mit dem weiteren Vorgehen bezüglich des Fahrzeugausweises.

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